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   VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07 (3)   

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VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07 (3) (https://dejure.org/2007,25199)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.03.2007 - 1 G 285/07 (3) (https://dejure.org/2007,25199)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. März 2007 - 1 G 285/07 (3) (https://dejure.org/2007,25199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1452
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Auch bei Beachtung des eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsspielraums bei dienstlichen Beurteilungen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, abgedruckt in NVwZ 2002, 1368; BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -) ist die behördliche Bewertung, insoweit bestehe ein Leistungsvorsprung der Beigeladenen, nicht nachvollziehbar, denn jedenfalls nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist hier zumindest von einer Gleichwertigkeit der Beurteilungen auszugehen.
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Auch bei Beachtung des eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsspielraums bei dienstlichen Beurteilungen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, abgedruckt in NVwZ 2002, 1368; BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -) ist die behördliche Bewertung, insoweit bestehe ein Leistungsvorsprung der Beigeladenen, nicht nachvollziehbar, denn jedenfalls nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist hier zumindest von einer Gleichwertigkeit der Beurteilungen auszugehen.
  • VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Dem lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, jedenfalls in inhaltlicher Hinsicht vermittelten die Beurteilungen ein differenziertes Bild von Eignung, Befähigung und Leistung der einzelnen Bewerber (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 23.01.2007 - 1 TG 2542/06 -).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Nach dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -) verletzt eine Beurteilungspraxis, die keine maßgeblichen und zuverlässigen Aussagen zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Beamten enthält und ohne sachlichen Grund nicht hinreichend zwischen den zu Beurteilenden differenziert, den von Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz geschützten Anspruch auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Ob bei diesen Gegebenheiten der vom Hessischen VGH für zulässig erachteten nachträglichen Heilung des Fehlens einer schriftlichen Auswahlbegründung auch weiterhin zu folgen ist, kann hier dahingestellt bleiben, denn auch in inhaltlicher Hinsicht vermag die nunmehr vorgelegte Begründung die getroffene Auswahlentscheidung nicht zu rechtfertigen, weil es ihr an der erforderlichen Plausibilität und Nachvollziehbarkeit mangelt (vergleiche hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 - Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - 2 B 10840/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch für die Bewerbung auf die

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Soweit das OVG Koblenz (Beschluss vom 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -) die Auffassung vertritt, dem Begründungserfordernis sei Genüge getan, wenn nach ständiger Verwaltungspraxis bekannt und gewährleistet sei, dass dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung durch Auskünfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht würden, gibt dies zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Ein derartiges Nachschieben der Auswahlerwägungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Hessischen VGH (Beschluss vom 18.08.1992 - 1 TG 1074/92 - Beschluss vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -) zulässig und führt zur Heilung des vorstehend beschriebenen Verfahrensmangels, auch wenn der Hessische VGH sich wiederholt (siehe nur Beschluss vom 16.09.2003 - 1 TG 2186/03 -) veranlasst gesehen hat, die entsprechende ständige Praxis des Antragsgegners kritisch zu bewerten.
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Der Hessische VGH hat bereits in seinem Beschluss vom 19.11.1993 (1 TG 1465/93) ausgeführt, dass die Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers nicht sichergestellt sei, wenn eine Beschränkung der Vergabe möglicher Gesamturteile in Beurteilungsrichtlinien in der Beurteilungspraxis dazu führe, dass die Mehrzahl der Bewerber das gleiche Gesamturteil erhalten.
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    In seinem Beschluss vom 19.04.1995 (1 TG 2801/94) hat der Hessische VGH darauf hingewiesen, dass eine Beurteilungspraxis, wonach nur die beiden höchsten Noten vergeben werden, geradezu einem Differenzierungsverbot gleichkomme, sodass eine Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers aus Anlass der Vergabe einer Beförderungsstelle nicht mehr sichergestellt sei.
  • VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05

    Beamter; Bewerber; Auswahl; fehlerhafte Beurteilungspraxis

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    In einem weiteren Beschluss des Hessischen VGH vom 20.09.2005 (1 TG 1228/05) heißt es zu dieser Problematik, eine Beurteilungspraxis, die ohne sachlichen Grund nicht hinreichend zwischen den zu Beurteilenden differenziere, verletze den von Artikel 33 Abs. 2 GG geschützten Anspruch des im Beförderungsauswahlverfahren unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung.
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und

  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
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